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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Gemeinde Bastheim, sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bastheim.de.

Rechtsgrundlage sind Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Maßstab sind die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), also die europäische Norm EN 301 549 und die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der unten genannten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit den Anforderungen

Die folgenden Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • Überschriften: Auf einzelnen Seiten ist die Reihenfolge der Überschriftenebenen nicht eingehalten oder es gibt leere Überschriften. Für Nutzende von Screenreadern ist die Gliederung dort schwerer nachzuvollziehen. Betroffen sind zum Beispiel: Veranstaltungskalender. (WCAG 1.3.1, 2.4.6) Wir korrigieren die Gliederung schrittweise.
  • Seitenstruktur: Auf einzelnen Seiten fehlen eine Hauptüberschrift der ersten Ebene oder die Auszeichnung des Hauptinhalts. Betroffen sind zum Beispiel: Startseite. (WCAG 1.3.1, 2.4.1) Wir ergänzen die fehlenden Auszeichnungen.
  • Linktexte: Einige Links wie „mehr lesen“ sind ohne den umgebenden Text nicht eindeutig. (WCAG 2.4.4) Wir ergänzen die Linktexte schrittweise um das jeweilige Ziel.
  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder haben einen aussagekräftigen Alternativtext. Das betrifft vor allem ältere Beiträge und Bildergalerien. (WCAG 1.1.1) Neue Bilder versehen wir mit Alternativtexten, ältere Inhalte arbeiten wir schrittweise nach.
  • PDF-Dokumente: Viele Dokumente, etwa Mitteilungsblätter, Satzungen, Formulare und Pläne, sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Teilweise liegen sie nur als eingescannte Bilder vor. (WCAG 1.1.1, 1.3.1, 2.4.2) Neue Dokumente erstellen wir nach Möglichkeit barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir Ihnen den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit.
  • Eingebundene Inhalte Dritter: Inhalte und Dienste anderer Anbieter, die wir auf der Website einbinden (zum Beispiel Karten, Videos, Terminbuchungen oder Online-Dienste der Verwaltung), sind teilweise nicht barrierefrei. Auf deren Gestaltung haben wir nur begrenzt Einfluss. Bei Bedarf geben wir Ihnen die Informationen gern auf anderem Weg.

Ausnahmen

Nicht unter die Anforderungen fallen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 insbesondere:

  • Dateien wie PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden,
  • aufgezeichnete Videos und Tonaufnahmen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
  • Inhalte Dritter, die von uns weder finanziert noch entwickelt werden und nicht unserer Kontrolle unterliegen,
  • Kartendienste, sofern wesentliche Informationen wie Adressen auch in Textform angeboten werden.

Unverhältnismäßige Belastung

Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung. Die oben genannten Mängel wollen wir schrittweise beheben.

Barrierefreie Alternativen

Wenn Sie einen der genannten Inhalte nicht nutzen können, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir stellen Ihnen die Informationen dann auf anderem Weg zur Verfügung, zum Beispiel als Text per E-Mail oder telefonisch.

Informationen zu dieser Website in Deutscher Gebärdensprache finden Sie auf der Seite Gebärdensprache.

Über den digitalen Assistenten auf dieser Website können Sie Ihre Fragen auch in einfacher Sprache und in vielen anderen Sprachen stellen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt. Sie wurde zuletzt am 11. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert.

Grundlage ist eine Selbstbewertung. Wir haben alle 81 über Sitemap und Menü erreichbaren Seiten automatisiert nach WCAG 2.1 Stufe AA (EN 301 549) gemessen, jeweils in Bildschirmgröße für Computer und Smartphone. Ergänzend haben wir von Hand geprüft: Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Kontraste auch beim Überfahren mit der Maus, Gliederung der Überschriften, Formulare und Menü. Die letzte Prüfung fand am 11. Oktober 2026 statt.

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und bei jeder wesentlichen Änderung der Website.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei angeboten werden? Dann melden Sie sich bitte bei uns:

Gemeinde Bastheim
Obergasse 20
97654 Bastheim
Telefon: 09776/608-80
E-Mail: post@bastheim.de

Wir beantworten Ihre Anfrage so bald wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Freistaats Bayern beantragen, dass sie prüft, ob Maßnahmen uns gegenüber erforderlich sind (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Das gilt auch, wenn Sie meinen, dass wir uns zu Unrecht auf eine Ausnahme berufen.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Antrag online: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv

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