Landespflegegeld für 2026 noch rechtzeitig sichern
Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, bekommen einmal jährlich pauschal 500 Euro ausbezahlt. Auf diese Möglichkeit weist nun der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld hin. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern.
Der Erstantrag auf Landespflegegeld für das Jahr 2026 kann noch bis zum 31.12.2026 gestellt werden.
Ein einmal gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvorrausetzungen bestehen bleiben.
Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden.
Anspruchsberechtigt ist der Pflegebedürftige. Dieser kann entscheiden, wie er das Geld einsetzen möchte. Es ist nicht zweckgebunden.
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es im Internet unter:
https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/
Die Auszahlung des Landespflegegeldes erfolgt bis zum 31.01. des auf das Pflegegeldjahre folgenden Kalenderjahres.
Dem unterzeichneten Antrag sind folgende Anlagen zuzufügen:
- Ablichtung des Bescheides der Pflegekasse (nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes)
- Falls gesetzliche Betreuung oder Bevollmächtigung besteht eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises.
Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 1365, 92203 Amberg
Auch der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld steht für alle anderen Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung.
Der Pflegestützpunkt im Landratsamt in der Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt hat Montag, Mittwoch und Freitag von 8:30-12:30 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 12:30-16:30 Uhr geöffnet. Telefonisch sind die Pflegeberaterinnen unter 09771/94-129 erreichbar, per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@rhoen-grabfeld.de.