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Windvorranggebiet

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Interkommunale Gemeinderatsklausur zum Thema Windkraft am 21.07.2026

2. gemeinsames Statement – Gemeinde Bastheim, Gemeinde Schönau a. d. Brend, Markt Oberelsbach

Am 21.07.2026 hat eine gemeinsame Klausur der (Markt-)Gemeinderätinnen und (Markt-)Gemeinderäte der Gemeinden Bastheim, Schönau a. d. Brend und Oberelsbach zum Thema Windkraft im Vorranggebiet W101 stattgefunden. Ziel der Klausur war es, alle (Markt-)Gemeinderatsmitglieder auf einen einheitlichen Informationsstand zu bringen und über den aktuellen Sachstand sowie Chancen und Risiken zu informieren. Hierzu wurden die bisherigen Rahmenbedingungen, das Verfahren sowie der derzeitige Stand der regionalplanerischen Ausweisung des Vorranggebiets erläutert und Fragen beantwortet.

Es wurden in der Klausur keine Beschlüsse gefasst und keine Vorentscheidungen getroffen. Für uns ist wichtig, dass dieses Thema Schritt für Schritt und mit der notwendigen Sorgfalt behandelt wird. Deshalb wird in einer der kommenden Sitzungen nach der Sommerpause zunächst jeder (Markt-)Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung darüber beraten und entscheiden, ob der Prozess zum Thema Windkraft in der jeweiligen Gemeinde weiterverfolgt werden soll oder nicht.

Sollte sich ein (Markt-)Gemeinderat für eine weitere Befassung mit dem Thema aussprechen, ist vorgesehen, am Ende einen Bürgerentscheid, initiiert durch ein Ratsbegehren, auf den Weg zu bringen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst die Möglichkeit erhalten, über diese grundlegende Zukunftsfrage für ihre Gemeinde zu entscheiden. Im Vorfeld werden selbstverständlich Bürgerinformationsveranstaltungen stattfinden.

Uns ist bewusst, dass das Thema Windkraft viele Menschen bewegt und unterschiedliche Auffassungen bestehen. Umso wichtiger ist es, Entscheidungen auf einer fundierten Informationsgrundlage zu treffen und diese transparent in den zuständigen öffentlichen (Markt-)Gemeinderatssitzungen zu beraten.

Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, die öffentlichen Beratungen zu verfolgen und sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.

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